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Was ist Krypto Kreditvergabe ?


Oktober 2021


Teil der Dezentralen Finanzwirtschaft (DeFi) sind sogenannte Lending-Plattformen, auf denen mittels automatisierter Smart-Contract gesteuerter Prozesse Kredite vergeben werden (Lending=Kreditvergabe).

Jeder kann gegen Einzahlung von Sicherheiten in Form von Kryptowährungen Kredite beantragen und erhalten (also kryptobasierte Darlehen), die keine Zustimmung einer dritten Person bedürfen, und sich dadurch fundamental von Krediten bei Banken unterscheiden.

Auf den entsprechenden Plattformen werden Darlehensgeber, d.h. diejenigen, die Kryptowährungen verleihen, und Darlehensnehmer, also diejenigen, die Kryptowährungen leihen wollen, zusammengebracht.


Wie funktioniert die Kreditvergabe ?


Lending Der Darlehensgeber zahlt Kryptowährungen oder auch Fiatwährungen bei der Lending-Plattform ein und erhält im Gegenzug Zinsen in Form der eingezahlten oder einer anderen Währung (z.B. als Stablecoin).
Der Darlehens-/Kreditnehmer zahlt ebenfalls eine Kryptowährung als Sicherheit (Collateral) ein, um im Gegenzug eine andere Währung - z.B. einen Stablecoin - als Kredit zu erhalten.
Nach Ablauf der Kreditlaufzeit wird der Kredit inklusive der Kreditzinsen zurück bezahlt, und der Kreditgeber erhält seine eingezahlten Währungen zuzüglich des vereinbarten Zinses zurück.


Die meisten Kreditverträge, die automatisiert über Smart-Contracts abgewickelt werden, verlangen eine erhebliche Überdeckung der Kreditsumme, um das Risiko des Rückzahlungsausfalls abzusichern. Dieser Beleihungswert beträgt derzeit oftmals 50%.


Vorteile und Risiken


Kreditnehmern bieten Kryptokredite einige offensichtliche Vorteile, insbesondere gegenüber klassischen Bankdarlehen, vorausgesetzt, die gefragten Sicherheiten sind verfügbar (einzige Bedingung !):

  • genehmigungsfreier Antrag für jedermann
  • relativ einfache Beantragung
  • schnelle Auszahlung

Von enormem Vorteil ist, dass Kryptobesitzer ihre Kryptos nicht verkaufen müssen, sondern diese als Sicherheiten für die Kredite einsetzen können. Wer davon ausgeht, dass Kryptos im Laufe der Zeit weiter an Wert gewinnen, braucht sich also nicht von ihnen zu trennen, kann sie aber einsetzen, um kurzfristige Kredite zu erhalten, die dann in Form von Fiatwährungen oder auch direkt zur Reinvestition in Kryptowährungen genutzt werden können.
Dies kann auch sinnvoll sein, um eine mögliche Versteuerung von Gewinnen zu vermeiden, wenn die Kryptos sich noch innerhalb des steuerpflichtigen Zeitraums befinden (in Deutschland ein Jahr).


Für Kreditgeber, die also ihre Kryptowährungen in eine Lending-Plattform einzahlen und ausleihen, bieten sich z.T. attraktive Verzinsungen bei gleichzeitigem geringen Ausfallrisiko. Und diese Zinssätze sind umso attraktiver, je schlechter Verzinsungen von investivem Kapital im klassischen Finanzsystem sind.


Risiken bestehen beim Krypto-Lending allerdings für beide Seiten: diese ergeben sich aus der fehlenden rechtlichen Besicherung der Plattformen. Schließt eine Plattform oder wird sie gehackt, ist das Risiko des Verlustes der eingesetzten Währungen sehr hoch. Auch technische Fehlfunktionen in den Smart-Contracts können nicht vollständig ausgeschlossen werden und zu Verlusten führen. Und letztlich kann sich der rechtlich-regulatorische Rahmen jederzeit ändern, was auch die Besteuerung betreffen könnte.


Kreditvergabe-Plattformen


Krypto-Kreditvergabe-Plattformen gibt es aufgrund des großen Zukunftspotenzials sowohl für die Nutzer, als auch für Anbieter bereits zahlreiche, und es werden zunehmend mehr, da alle großen Blockchain-Plattformen auf DeFi und Lending setzen. Etabliert und bekannt sind Celsius, Aave, Compound, Nexo und BlockFi. Erstere laufen auf Ethereum, aber auch neue Lending-Angebote über die Binance Smart Chain, Fantom, Cardano, Avalanche, etc sind im Kommen. Lending wird auch über zentralisierte Börsen wie Binance oder Kucoin angeboten. Wesentliche Unterschiede bstehen neben den akzeptierten/angebotenen Währungen hauptsächlich in der Höhe der Zinssätze und der zu hinterlegenden Sicherheiten.


Besteuerung von Lending


In Deutschland ist die Besteuerung der durch das Krypto-Lending erhaltenen Zinsen derzeit noch nicht abschließend geklärt. Die Frage lautet, ob es sich dabei um Kapitaleinkünfte wie bei klassischen verzinslichen Darlehen handelt, oder sind die erzielten Zinserträge durch Lending Einkünfte aus sonstigen Leistungen ?

Die erhaltene Kryptowährung in Form von Zinsen, die im Zeitpunkt des Zuflusses zu bewerten ist, ist eigentlich keine Kapitaleinkunft, da das Verleihen einer Kryptowährung gerade keine Hingabe von Kapital, sondern eine Sachleistung darstellt. Der Grund ist, dass sich eine Kapitalforderung auf eine Geldleistung beziehen muss, nicht aber auf eine Sachleistung, wie dies aktuell bei Kryptowährungen der Fall ist.


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