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Die MiCA-Regulierung der EU


Mai 2023


MiCA

Die MiCA (Markets in Crypto Assets)-Regulierung der EU wurde ohne Gegenstimme verabschiedet und kann ab Mitte 2024 in Kraft treten. Ziele sind EU-einheitliche Regelungen, Transparenz und Anlegerschutz. Dies soll zudem dazu führen, dass Krypto-Unternehmen einen klaren rechtlichen Rahmen und Planungssicherheit erhalten. Die EU könnte dadurch einen Vorsprung in der Entwicklung der digitalen Wirtschaft erhalten und für andere Regionen zum Vorbild werden.


Gemäß der MiCA-Verordnung sind Kryptowerte (Crypto Assets) digitale Darstellungen von Werten oder Rechten, die unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie (Blockchain) oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden können. Unter die MiCA-Verordnung fallen Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum, jedoch keine Security Token. Auch NFTs sind bislang nicht erfasst.


Folgende Regelungen sind verabschiedet worden:


  • Virtual Asset Service Provider (VASP), die in der EU Kryptowährungen anbieten wollen, benötigen eine Lizenz. Ist diese in einem Mitgliedsland erteilt, gilt die EU-weit.
  • Anbieter von Kryptodienstleistungen müssen einen Sitz in einem Mitgliedsstaat haben, wenn sie ihre Leistungen in der EU anbieten wollen.
  • Transparenz: VASPs müssen ein White Paper mit detaillierten Informationen zum Geschäftsbetrieb veröffentlichen.
  • Transparenz: Es wird eine geben mit allen White Papers, sowie eine Liste mit Anbietern, die sich nicht an die Regeln halten.
  • Kundengelder und Firmenvermögen müssen getrennt sein, und Kunden müssen jederzeit den Bestand ihrer Einlagen einsehen können ("Proof-of-Reserves")
  • Krypto-Anbieter müssen ausreichend Rücklagen bilden
  • Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token und E-Geld-Token müssen künftig unter anderem ein Mindestniveau an Liquidität vorhalten.
  • Digitale Vermögenswerte (Kryptowährungen) sollen nach ihrer Energieeffizienzklasse eingestuft werden.
  • Transfer-of-Funds-Regulierung (TFR): Anbieter müssen alle digitalen Transaktionen melden und ab einem Betrag von 1.000€ verifizieren. Das gilt auch für Transaktionen an selbst-verwahrende Wallets.

Mit der Gesetzgebung werden klare regulatorische Richtlinien und Anforderungen für die Nutzung von Kryptowährungen und damit verbundene Dienstleistungen und Aktivitäten in der gesamten Europäischen Union festgelegt. Diese Richtlinien werden auf Kryptowährungen, digitale Vermögenswerte, Utility Token und Stablecoins angewendet.


Die Richtlinien werden von Kryptounternehmen und Anbietern, sowie der Kryptogemeinde weitestgehend begrüßt, auch wenn insbesondere die Transfer-of-Funds-Regulierung (TFR) ein großer Schritt hin zum gläsernen Verbraucher und digitaler Kontrolle ist.


Noch keine eindeutigen Regelungen sind für die Bereiche DeFi (Staking, Lending) und NFTs gefunden worden. Hier wird es zukünftig neue Regelungen geben, die bislang noch nicht absehbar sind.


Ein diskutiertes Verbot von Proof-of-Work-Währungen wie Bitcoin, Litecoin oder Dogecoin wurde im Vorfeld abgewendet, ebenso ein Verbot von selbst verwahrenden Wallets.


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